Ausbildung zum Auto- und Mobilkranführer
Beschreibung
Gemäß dem DGUV-Grundsatz 309-003 (vormals BGG 921) ist für das sichere und fachgerechte Bedienen eines Auto- oder Mobilkrans eine umfassende Schulung erforderlich. Diese Schulung muss eine Mindestdauer von 15 Tagen umfassen. Ziel dieser intensiven Ausbildung ist es, Kranführern das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten zu vermitteln, um den Kran sicher und effizient zu steuern. Dabei werden sowohl theoretische als auch praktische Inhalte vermittelt, die unter anderem den sicheren Betrieb, die Wartung und die Unfallverhütung abdecken. Die Einhaltung dieser Schulungsvorgaben ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern trägt auch wesentlich zur Minimierung von Gefährdungen und zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei.
Ziel
Die Teilnehmer erlernen alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Führen eines Auto- und Mobilkrans in Theorie und Praxis.
- Laut DGUV Grundsatz 309-003 sind für die Dauer der Unterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen: Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage.
Zielgruppe
Personen, die zukünftig als Kranführer von Auto- und Mobilkranen tätig werden wollen.
Zulassungsvoraussetzungen
- Sie haben eine ausreichende Allgemeinbildung, wie z.B. einen schulischen Abschluss
- Körperliche und geistige Eignung
- Mindestalter 18 Jahre
- Grundverständnis für Sicherheitsregeln im Betrieb
- Sie haben einen Führerschein für die entsprechenden Kraftfahrzeuge
Abschlussqualifikation / Zertifikat
- Zertifikat der Technikon Akademie
- Kranführerausweis für Auto- und Mobilkrane
Kostenzusatz
- Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und wetterfeste Kleidung für den Praxisteil mit.
- Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich einen Sicherheitspass.
Module-Übersicht
Theorie
- Arbeits- und Betriebssicherheit
- Rechtliche Vorschriften (Betr.Sich. VO, BGV D 6, ISO 9926)
- Arbeitsweise und Einsatzmöglichkeiten
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
- Standsicherheit, Lastmoment
- Aufbau von Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane
- Auswahl von Lastaufnahmemitteln und Anschlagsmöglichkeiten (DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500) 2.8)
Praxis
- Tägliche Betriebssicherheitskontrollen
- Fahren, Bedienen und Arbeiten mit Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane
- Wartung und Pflege
- Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen