Fachkundige Person für Hochvoltsysteme (FUP) Stufe 1S

Beschreibung

Eine Qualifikation als Fachkundig unterwiesene Person Hochvolt (FuP) ist für herkömmliche Tätigkeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen erforderlich. Mitarbeiter können bei solchen Aufgaben Gefahren durch Fehler oder elektrische Risiken ausgesetzt sein. Die Technikon Akademie bietet einen praxisorientierten Lehrgang zur sicheren und fachgerechten Ausübung dieser Arbeiten.

Lehrgangsziel

Erlangung der Stufe 1 Qualifikation gemäß DGUV-Information 209-093 als "Fachkundig unterwiesene Person (FUP)" für den sicheren Umgang mit Hochvoltfahrzeugen.

Nutzen

Die Qualifizierung befähigt Sie an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen gefährdungsfrei zu arbeiten.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die allgemeine Wartungsarbeiten an HV-Fahrzeugen ohne Eingriffe in das Hochvoltsystem durchführen sollen, können unter der Anleitung und Aufsicht von Fachkundigen Personen Hochvolt (FHV) von fachkundig unterwiesenen Personen (FUP) unterstützt werden.

Normative / Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1
  • DGUV Information 209-093

Voraussetzungen

Keine

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Zertifikat der Technikon Akademie

Gültigkeit

Die Unterweisung ist in regelmäßige abständen zu wiederholen, nach DGUV Vorschrift 1 mindestens jedoch jährlich.

Kostenzusatz

Enthalten sind die Seminarunterlagen.


 Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
› Bedienen von Fahrzeugen und zughörigen Einrichtungen
› Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HV-Systems erfordern
› Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
› Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug (aber: „Hände weg von orange!“)
› Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
› Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
› Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen Fachkundigen Person     (FHV)
› Organisationsablauf bei Arbeiten, die unter Leitung und Aufsicht einer Fachkundigen Person (FHV) durchgeführt werden